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   LAG Hessen, 08.11.2017 - 18 Sa 686/17   

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LAG Hessen, 08.11.2017 - 18 Sa 686/17 (https://dejure.org/2017,79031)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.11.2017 - 18 Sa 686/17 (https://dejure.org/2017,79031)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. November 2017 - 18 Sa 686/17 (https://dejure.org/2017,79031)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 08.11.2017 - 18 Sa 686/17
    Da die von der Beklagten vorgenommene Versetzung vom 24. Oktober 2016 unwirksam ist, hat der Kläger einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit am bisherigen Ort (vgl. BAG Urteil vom 20. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355, Rz. 15 ).

    Da es sich bei dem Anstellungsvertrag jedoch um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB), verstößt die Regelung zur Übertragung der Tätigkeit einer anderen Vertragstufe, da sie nach ihrem Wortlaut auch niedrigere Vertragstufen einschließt, gegen § 307 Abs. 1 S. 1 iVm. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. BAG Urteil vom 20. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355, Rz. 28 ).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 08.11.2017 - 18 Sa 686/17
    Der Teil der Klausel " ...gegebenenfalls auch eine mit einer anderen Vertragsstufe bewerteten ..." lässt sich streichen, ohne dass die Klausel im Übrigen ihren Sinn verliert (blue pencil test, vgl. BAG Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - NZA 2012, 971, Rz. 37 ).
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Hessen, 08.11.2017 - 18 Sa 686/17
    Eine Not- oder Ausnahmesituation im Sinne der Rechtsprechung, bei der der Arbeitgeber auch ohne Einverständnis des Arbeitnehmers diesem vorübergehend eine vertraglich nicht geschuldete, geringerwertige Tätigkeit zuweisen kann, liegt nicht vor (vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - NZA 2014, 264, Rz. 29; BAG Urteil vom 03. Dezember 1980 - 5 AZR 477/78 - DB 1981, 799, Rz. 12 ).
  • BAG, 03.12.1980 - 5 AZR 477/78

    Anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft - Böswillige Unterlassung -

    Auszug aus LAG Hessen, 08.11.2017 - 18 Sa 686/17
    Eine Not- oder Ausnahmesituation im Sinne der Rechtsprechung, bei der der Arbeitgeber auch ohne Einverständnis des Arbeitnehmers diesem vorübergehend eine vertraglich nicht geschuldete, geringerwertige Tätigkeit zuweisen kann, liegt nicht vor (vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - NZA 2014, 264, Rz. 29; BAG Urteil vom 03. Dezember 1980 - 5 AZR 477/78 - DB 1981, 799, Rz. 12 ).
  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 213/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Die dagegen erhobene Klage war in beiden Tatsacheninstanzen erfolgreich (Hessisches Landesarbeitsgericht 8. November 2017 - 18 Sa 686/17 -) .
  • LAG Hessen, 22.04.2022 - 14 Sa 797/21

    Anrechnung eines böswillig unterlassenen, anderweitigen Zwischenverdienstes auf

    Das diesbezügliche Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht vom 8. November 2017 (18 Sa 686/17), wegen dessen Inhalt auf Bl. 30 ff. der Akte verwiesen wird, ist rechtskräftig.

    Nachdem die Personalleiterin der Beklagten Frau F im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht im Verfahren 18 Sa 686/17 am 8. November 2017 bezugnehmend auf die durchgeführte Mitarbeiterbefragung mitteilte, ein Einsatz des Klägers als Betriebsleiter komme zukünftig nicht mehr in Betracht, forderte der Kläger durch seinen damaligen Prozessbevollmächtigten die Beklagte mit Schreiben vom 22. November 2017 (Bl. 47 der Akte) auf, zur weiteren Rechtsverfolgung die bekannten Namen der zu den einzelnen Äußerungen führenden Mitarbeiter bekannt zu geben und forderte zudem Schadensersatz von der Beklagten.

    Er ließ in dem Schreiben zudem darauf hinweisen, er werde, sobald das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 18 Sa 686/17 rechtskräftig sei, die ihm nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juni 2017 (10 AZR 330/16) zustehenden Rechte umsetzen und forderte die Beklagte auf, ihn spätestens zum 8. Dezember 2017 wieder in seiner alten Funktion als Betriebsleiter zu beschäftigen.

  • LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18

    Anstellungsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unangemessene

    Gegen die Versetzung wandte der Kläger sich in dem Vorverfahren der Parteien mit dem Az. - 18 Sa 686/17 (Az. Arbeitsgericht Wiesbaden - 4 Ca 2018/16).

    Die Kammer hat in dem Vorverfahren der Parteien mit dem Az. 18 Sa 686/17 duch Urteil vom 08. November 2017 entschieden.

    Hierzug werden die Erwägungen aus dem Urteil vom 08. November 2917 (Az. - 18 Sa 686/17 ) wiedergegeben:.

  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Das diesbezügliche Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht vom 8. November 2017 (18 Sa 686/17), wegen dessen Inhalt auf Bl. 30 ff. der Akte verwiesen wird, ist rechtskräftig.
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